Erstattung von Elternbeiträgen
Finanzierung durch Kommunen und Freistaat Sachsen beschlossen
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
das Amt für Jugend und Familie Leipzig informierte uns darüber, das Eltern, deren Kinder aufgrund der Sächsischen Corona- Schutz- Verordnung derzeit nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut werden können, keine Elternbeiträge entrichten müssen. Die Erstattung umfasst den Zeitraum vom 14.12.2020 bis 05.02.2021. Voraussetzung ist, das die betroffenen Eltern in der genannten Zeit keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Sobald der Leipziger Stadtrat in seiner Sitzung am 20.01.2021 o.g. Regelung per Beschluss bestätigt hat, werden wir Sie über das weitere Verfahren, im Sinne eine Verrechnung bzw. Rückzahlung, umgehend informieren.
Bis dahin stehen wir Ihnen selbstverständlich für Rückfragen gern zur Verfügung.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Grit Heisgen
Geschäftsführerin